Für eine Verwendung als Bauholz erfolgt eine Behandlung nach Klasse 2.
Die Behandlung besitzt eine insektizide und fungizide Wirkung. Sie erfolgt durch Durchfeuchtung, d.h. das Holz wird umfänglich imprägniert (gelbe Farbspur).
Die Behandlung erfolgt per Durchfeuchtung. Sie beugt dem Auftreten eines das Holz verfärbenden Pilzes vor.
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Der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) enthält Bestimmungen für Verpackungsmaterialien aus Holz.
Ziel ist eine verringerte Verbreitung schädlicher Organismen beim Handelsverkehr. Erreicht wird dies durch eine Wärmebehandlung des Kernholzes bei 56°C.
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Es wird bei Kiefer für die Dauerhaftigkeit im Außenbereich mit Exposition gegenüber Wasser empfohlen (Nutzungsklasse 4). In dem Vakuumverfahren füllt sich der Autoklav durch Ansaugung mit der Behandlungslösung. Ein Druck von 8 bis 12 bar ist erforderlich, um die Holzzellen mit der Lösung zu füllen.
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